Kosten & Kostenerstattung

Honorare für meine Leistungen

Für Psychotherapie werden die Honorare nach den dafür geltenden Honorarsätzen der zugehörigen Gebührenordnung (GOP) abgerechnet.

 

Psychologische Beratung, Paarberatung und Coaching sind privat gebuchte Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Hierfür gelten die Honorarsätze meiner Praxis, die ich Ihnen auf Anfrage gerne nenne. Zu diesen Leistungen kommt Mehrwertsteuer hinzu, da es sich nicht um medizinisch-therapeutische Behandlungen handelt.

 


Privatversicherte


Die Bedingungen der Kostenübernahme bei den Privatkassen sind sehr verschieden und abhängig vom individuellen Tarif.

Klären Sie daher vorab mit Ihrer Krankenkasse den Umfang der möglichen Kostenübernahme bzw. entnehmen Ihrem Versicherungsvertrag die entsprechenden Bedingungen. Lassen Sie sich ggf. Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie zusenden. Die Rechnung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Im Anschluss daran senden Sie die beglichene Rechnung zur Erstattung an Ihre private Krankenkasse.

 

Beihilfeberechtigte nehmen Kontakt mit der Beihilfestelle auf und fordern Unterlagen für eine Psychotherapie an. Für einen weiteren Ablauf gilt das gleiche Verfahren wie für gesetzlich Versicherte (Probatorische Stunden, Konsiliarbericht und Antragstellung mittels Berichts an den Gutachter).


Selbstzahler

Als Selbstzahler/-in können Sie ohne weitere Beschränkungen und Vorbedingungen Kontakt mit mir aufnehmen und Ihre Therapie beginnen. Eine Meldung an Versicherer oder Krankenkasse erfolgt nicht. Ihre Privatsphäre bleibt geschützt. 

Nach einen Erstgespräch planen wir die Therapie. Das Honorar wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.

 

Gesetzlich Versicherte


Als Klient mit gesetzlicher Krankenversicherung kann ich Ihre Behandlung nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen, da ich keinen Kassensitz habe. Sie können jedoch, sollten Sie keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten erhalten, das s.g. Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich.

Im Vorfeld müssen Sie zunächst bei einem Psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung die Sprechstunde zum Erstgespräch nutzen, um Ihren Therapiebedarf einschätzen zu lassen.

  


Coaching-Honorar

Coaching kann als Privatleistung oder über Firmen / Institutionen finanziert werden. 

 

Soll das Coaching firmenseitig finanziert werden, unterbreite ich dafür gerne ein Angebot.